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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte, Gerätschaften und Zubehörartikel gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen und sind rechtlich unerheblich, es gelten immer unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Nur durch schriftliche Bestätigung werden andere Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder Änderungen unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Vertragsinhalt, nicht durch Schweigen oder Lieferung. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.
Das Angebot richtet sich nur an gewerbliche Abnehmer, nicht an Privatpersonen.

1. Angebote     
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen unserer Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt werden oder die Ware ausgeliefert wird.     
          
2. Preise     
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste und verstehen sich als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Änderungen bleiben vorbehalten.   

         
3. Höhere Gewalt     
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Lieferungsmöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadenersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstofflieferung, jede Form des Arbeitskampfes.     
          
4. Gefahrenübergang     
Die Gefahr geht über:
4.1 Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort.
4.2 Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware unseren Lagerraum bzw. unsere Laderampe verlassen hat.
          
5. Abnahmeverzug     
Befindet sich der Kunde in Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Dem Kunden kann bei verspäteter Abnahme gegebenenfalls ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden.
Für den Fall der Vertragsauflösung wegen Abnahmeverzug des Kunden, verpflichtet sich dieser 25 % des vereinbarten Nettoentgeltes an uns zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.     
          
6. Lieferung     
Terminzusagen sind, ungeachtet aller Bemühungen Liefertermine einzuhalten, unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder Störungen der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes – auch im Falle der Zuziehung von Zulieferanten – verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

Der Kunde wird unverzüglich sowohl vom Eintritt, als auch über die voraussichtliche Dauer der Behinderung verständigt, ohne, dass bei Nichteinhaltung Rechte gegen uns abgeleitet werden können.

Der Kunde kann bei Lieferverzögerung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wenn wir diese Nachfrist nicht einhalten. Wenn sich die Erfüllung länger als einen Monat verzögert, können beide Parteien von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten.

Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadenersatz nur geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegt und uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Teillieferungen und Teilrechnungslegung für erfolgte Teillieferungen sind zulässig.  
          
7. Gewährleistung     
Der Kunde hat die Ware im Sinne des § 377 HGB nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber bis zum Ende des nächsten Werktages sachgemäß zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen zwei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich per eingeschriebenen Brief oder per Fax bekannt zu geben. Ebenso sind verdeckte Mängel, welche bei einer rechtzeitigen sachgemäßen Untersuchung nicht festzustellen waren, unverzüglich, längstens binnen zweier Werktage nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 2 Monate nach Übergabe der Ware, schriftlich per eingeschriebenen Brief oder per Fax zu rügen.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Sichtbare Transportschäden sowie Fehlmengen sind sofort durch den Auslieferer zu bestätigen. Erfolgte eine fristgerechte Mängelrüge, so ist uns die Möglichkeit einer Nachprüfung der Ware zu geben. Bis zu dieser Nachprüfung ist die Ware sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen werden ohne vorherige Absprache und ohne unser Einverständnis nicht angenommen.

Für den Fall des Bestehens von Mängeln jeder Art (auch wesentlichen), auch bei Lieferung von Fehlmengen oder Falschwaren, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware zu verbessern und/oder (teilweise) auszutauschen bzw. Fehlmengen nachzuliefern. Erfolgt eine Behebung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist, so hat der Kunde nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen das Recht, nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten.
          
8. Schadenersatz     
Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden wie zum Beispiel wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Kunde hat den Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.     
          
9. Produkthaftung     
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unsere Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.     
          
10. Zahlungsbedingungen     
Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MWSt) ist – sofern nichts anderes vereinbart – sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug vorzunehmen. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Basis-Lastschrift gilt eine verkürzte Frist von 1 Kalendertag.
Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wird uns für jeden Fall vor. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Nicht gestattet ist es ihm, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben.
Bei Zahlung nach vereinbartem Zahlungsziel tritt ohne weiteres Verzug ein. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen und weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung auszuführen.
Wir können bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, oder im Fall einer drohenden Insolvenz des Kunden vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn der Käufer nicht binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet.     
          
11. Eigentumsvorbehalt     
Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung.
Sofern der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware entgegen diesen Bestimmungen oder ohne unsere ausdrückliche Zustimmung über die in unserem Eigentum stehenden Waren oder Sachen verfügt, tritt er uns bereits jetzt alle ihm daraus entstehenden Ansprüche gegenüber Dritten ab. Für diesen Fall verpflichtet sich der Kunde, uns gegenüber offen zu legen, an welche Abnehmer die Ware weiterveräußert wurde und in welcher Höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung entstanden sind. Wurde die noch in unserem Eigentum stehende Ware weiterverkauft und vom Abnehmer bereits bezahlt, so verpflichtet sich der Kunde den Verkaufserlös an uns zu bezahlen.
Pfändungen und sonstige Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden.
Der Kunde hat auf Aufforderung sämtliche in unserem Eigentum stehenden Gegenstände herauszugeben.     
          
12. Leihgegenstände     
Auch bei Stellung von Sicherheiten verbleiben die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Paletten, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel und dergleichen) in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich und im gereinigten Zustand an uns herauszugeben. Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch sind ausgeschlossen.     
          
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl     
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das in 5020 Salzburg sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Als Erfüllungsort gilt 4845 Rutzenmoos.     
          
14. Salvatorische Klausel     
Sollte eine oder mehrere der Vertragsbedingungen durch gesetzliche Regelung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg des unwirksam gewordenen Teils unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt.